Sorgfaltspflichten für Newcomer
Wichtiger Hinweis zu den nachfolgenden Anlassdetails
Dieses Seminar dauert 2 x einen halben Tag:
- 1. Teil: Donnerstag, 05.12.2024, 08.30 - 12.00 Uhr, Rathhaussaal, Rathhaus, Städtle 6, 9490 Vaduz
- 2. Teil: Donnerstag, 12.12.2024, 08.30 - 12.00 Uhr, Rathhaussaal, Rathhaus, Städtle 6, 9490 Vaduz
Ziel
Die Seminar-TeilnehmerInnen verfügen über das Basiswissen zum Thema Sorgfaltspflichten bei Finanzgeschäften im Fürstentum Liechtenstein.
Inhalt
Die theoretischen Grundlagen werden präsentiert und dann gleich mit Praxisbeispielen und Gruppenarbeiten angewendet.
Es werden insbesondere die folgenden Bereiche thematisiert:
- Massgebliche Regelwerke in Liechtenstein
- Die zentralen Pflichten des Sorgfaltspflichtgesetzes und der -verordnung
- Definition von Geldwäscherei, organisierte Kriminalität, Terrorismus, Korruption u.ä.
- Ansprechpartner zu Sorgfaltspflichtfragen in Liechtenstein
- Aufgaben und Kompetenzen
TeilnehmerInnen
Das Seminar richtet sich an neu auf dem Finanzdienstleistungsplatz Liechtenstein tätige MitarbeiterInnen sowie an Personen, welche neu mit der Sorgfaltspflicht-Thematik konfrontiert sind. Die TeilnehmerInnen erhalten eine Bestätigung über den Besuch des Seminars.
Referent
Philipp Lang, Compliance Officer, Liechtensteinische Landesbank AG, Vaduz
Anlassdetails
Beginn | 05.12.2024 8:30 |
Ende | 12.12.2024 12:00 |
Stichtag, Anmeldungsende | 04.12.2024 12:00 |
Einzelpreis inkl. MwSt. | CHF 864.80 |
Ort | Rathaussaal |